Nutzungsbedingungen & Allgemeine Geschäftbedingungen

1. Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der InterNexum GmbH, nachfolgend InterNexum genannt, gelten für alle Verkaufs-, Liefer- und Dienstleistungsgeschäfte im Rahmen der Leistungen, die InterNexum gegenüber Kunden erbringt.
    D.h. sämtliche, auch zukünftige Verträge und Leistungen der InterNexum erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die AGB gelten für sämtliche Niederlassungen der InterNexum GmbH in vollem Umfang.
  2. Ergänzend gelten die jeweiligen spezifischen besonderen Geschäftsbedingungen (BesGB) entsprechend.
  3. Bei der Auslegung eines Vertrages gelten die folgenden Regelungen in der genannten Reihenfolge:
    a) Die Einzelvertragliche Reglungen nebst Anlagen,
    b) die Leistungsbeschreibung,
    c) die besonderen Geschäftsbedingungen (BesGB),
    d) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB),
    e) gesetzliche Regelungen (HGB, BGB, etc.)
    Konkrete Beschreibungen allgemeiner Aufgabenstellungen beschränken die Leistungsverpflichtung auf die jeweils ausgehandelte konkrete Festlegung. Die zuerst genannten Bestimmungen haben bei Widersprüchen stets Vorrang vor den zuletzt genannten. Lücken werden durch die jeweils nachrangigen Bestimmungen ausgefüllt. Bei Vereinbarung in zeitlicher Reihenfolge hat die Jüngere Vorrang vor der Älteren.
  4. Abweichenden oder ergänzenden Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Diese erlangen nur Geltung, wenn sie von InterNexum schriftlich akzeptiert werden. Dies gilt auch für die jeweils in den Vertrag einbezogenen BesGB. Eine vorbehaltlose Vertragserfüllung stellt kein Einverständnis mit Geschäftsbedingungen des Kunden dar.
  5. Wenn nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, darf InterNexum die Leistungen auch von Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen. Nicht bevollmächtigte Angestellte oder Erfüllungsgehilfen von InterNexum sind nicht befugt, mündliche Zusagen zu geben oder mündliche Vereinbarungen zu treffen, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages oder diese Geschäftsbedingungen hinausgehen.
  6. InterNexum ist jederzeit berechtigt, diese AGB sowie die ergänzend geltenden BesGB, Benutzungsbedingungen oder Preislisten mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende Aufträge werden nach den dann noch gültigen alten Bedingungen bearbeitet. Widerspricht der Kunde einer von InterNexum angekündigten Abänderung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe, spätestens jedoch zum Zeitpunkt des Inkrafttretens einer Abänderung, so werden sie wirksamer Vertragsbestandteil. Widerspricht der Kunde fristgemäß, so kann InterNexum das Vertragsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Kündigt InterNexum nicht, so wird der Vertrag zu den alten Bedingungen fortgesetzt.
  7. Die aktuell gültigen AGB sowie die ergänzend geltenden BesGB sind im Internet frei unter www.internexum.info abrufbar. Die Mitteilung von Änderungen an dieser Stelle wird als hinreichende Bekanntgabe vereinbart.
  8. Erforderlichenfalls ist InterNexum berechtigt, URLs und IP-Adressen zu ändern. Eine solche Änderung beinhaltet keine Veränderung des Vertragsverhältnisses und lässt die Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis im Übrigen unberührt.

2. Angebote & Preise

  1. Alle Angebote, auch in Prospekten, Anzeigen usw. verstehen sich freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt.
  2. Soweit sich Preise nicht aus dem jeweiligen Vertrag ergeben, sind diese der jeweils gültigen Preisliste zu entnehmen. Im Falle einer Änderung des gesetzlich geltenden Umsatzsteuersatzes während der Vertragslaufzeit ist InterNexum berechtigt, die Endpreise entsprechend anzupassen.
  3. Überschreitet der Kunde den vertraglich vereinbarten Nutzungsumfang (z.B. Traffic-pauschale), so ist er zur Zahlung des entsprechenden angemessenen zusätzlichen Entgeltes verpflichtet. Nimmt der Kunde einen ihm pauschale zur Verfügung gestellten Nutzungsumfang nicht oder nur teilweise in Anspruch, ermäßigen sich die vereinbarten Entgelte nicht. Unberührt bleibt das Recht auf Minderung gemäß Ziffer 9(2).
  4. InterNexum ist berechtigt, Preisanpassungen, die auf Währungskursschwankungen oder steigende Lieferantenpreise (z.B. Preisanpassung durch Domain Vergabestelle) zurückzuführen sind, ohne Einhaltung von Fristen vorzunehmen. Die Aktualisierung der Preisliste, die dem Kunden auf der Webseite zugänglich ist, wird als hinreichende Bekanntgabe vereinbart. Ansprüche des Kunden sind in diesem Fall ausgeschlossen.
    Darüber hinaus ist InterNexum mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen berechtigt, eine Anpassung der Entgelte und Leistungsinhalte vorzunehmen, sofern der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht, werden die geänderten Konditionen Gegenstand des zwischen beiden Parteien bestehenden Vertrages. Widerspricht der Kunde, ist jede Partei zur außerordentlichen, schriftlichen Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt berechtigt. Im Übrigen sind Rechte des Kunden hieraus ausgeschlossen.
  5. Alle Angebote und Preislisten verlieren mit Erscheinen einer Neuausgabe oder mit Ablauf einer auf dem Angebot festgelegten Geltungsdauer ihre Gültigkeit.
  6. Sofern InterNexum Leistungen und Dienste derzeit unentgeltlich zur Verfügung stellt, hat der Kunde keinen Anspruch auf die Erfüllung oder Erbringung. InterNexum hat das Recht, bisher kostenlose Dienste und Leistungen künftig nur noch gegen Entgelt anzubieten oder diese ohne Vorankündigung und Einhaltung einer Frist einzustellen. Ein Erstattungs-, Minderungs- oder Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.

3. Zustandekommen des Vertrags

  1. InterNexum ist berechtigt den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages über die im Antrag aufgeführten Leistungen innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach einer Bestellung anzunehmen.
  2. Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch InterNexum oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die von InterNexum erhaltene Auftragsbestätigung zu prüfen und InterNexum auf eventuelle Fehler und/ oder Unstimmigkeiten hinzuweisen.
  4. Sollte ein Vertrag mit einer Mindestlaufzeit geschlossen worden sein, so verlängert sich dieser nach Ablauf der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit.

4. Widerrufsrecht für Endverbraucher

  1. Das Widerrufs-und Rückgaberecht ist ausdrücklich ausgeschlossen bei Kunden, die keine Verbraucher im Sinne des §13 BGB sind.
  2. Das Widerrufs und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen ist ausgeschlossen bei Verbraucherverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind. Eine solche individuell angepasste Dienstleistung liegt insbesondere in der Vergabe von individuell nach Kundenangaben vorgegebenen Domainnamen.
  3. Das Widerrufs und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen ist ausgeschlossen bei Verbraucherverträgen, bei denen der Vertrag auf Kundenwunsch sofort beidseitig erfüllt wurde, bzw. deren Wert dem Kunden schon unentziehbar zugeflossen ist. Dies ist insbesondere bei elektronischen Dienstleistungen oder Produkten der Fall, deren Download der Kunde bereits veranlasst hat.
  4. Der Kunde stimmt zu, dass InterNexum nach Vertragsschluss sofort mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass Aufträge mit Bezug auf Domainnamen unmittelbar mit Erteilung des Auftrages ausgeführt werden.

5. Laufzeiten

  1. Für andauernde oder wiederkehrende Dienstleistungen (z.B. Domain- oder Hostingdienstleistungen, Wartung) richtet sich die Laufzeit nach den in Einzelverträgen oder Leistungsbeschreibungen festgelegten Abrechnungsperioden. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt eine Standardlaufzeit von zwölf Monaten.

    Sofern nichts anderes vereinbart ist, verlängern sich diese Verträge automatisch um die jeweils vereinbarte Laufzeit, wenn sie nicht mit einer Frist von 60 Tagen zum jeweiligen Termin des Ablaufs gekündigt werden.

  2. Wurde der Vertrag nicht oder nicht fristgerecht gekündigt, so wird der Betrag für die nächste Laufzeit automatisch berechnet und der Vertrag entsprechend verlängert.
  3. InterNexum behält sich das Recht vor, bevorstehende Verlängerungen nicht durchzuführen, sofern der Kunde nicht über ein ausreichendes Kundenguthaben verfügt, um die dafür fälligen Gebühren zu entrichten. Falls die Gebühr für eine zu verlängernde Dienstleistung nicht fünf Tage vor Ablauf der Vertragslaufzeit eingeht, verliert der Kunde seine Rechte an der Dienstleistung.

6. Kündigung & Rücktritt

  1. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax als gewährt gilt. Eine (einfache) E-Mail ohne qualifizierter elektronischer Signatur ist hierfür nicht ausreichend.
  2. Bei einem auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vertrag kann das Vertragsverhältnis von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 30 Tagen gekündigt werden. Bei Verträgen mit einer Mindestlaufzeit kann frühestens nach Ablauf dieser Frist gekündigt werden.
  3. Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund, insbesondere in den in diesen Geschäftsbedingungen vorgesehenen Fällen (z. B. Ziffer 2 Abs. 0 Preisanpassung, Ziffer 8 Abs. (10) Verzug, Ziffer 9 Abs. (2) und Ziffer 10 Abs. (4) Störung) sowie Ziffer 13 Abs. (3) Pflichtverletzung). Ein wichtiger Grund liegt für InterNexum auch vor, wenn
    1. der Kunde mit der Zahlung der Entgelte für zwei aufeinander folgenden Monate oder für die Dauer von zwei Monaten mit der Entrichtung der Vergütung oder eines nicht unerheblichen Teils der Vergütung in Verzug gerät;
    2. über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird,
    3. der Kunde schuldhaft gegen eine der in Ziffer 12 geregelten Pflichten bzw. gegen diese Geschäftsbedingungen verstößt,
  4. Nach einer Kündigung ist InterNexum nicht verpflichtet, dass bereits für die Vertragslaufzeit vereinbarte Entgelt vollständig oder anteilig an den Kunden zurückzubezahlen. Dies gilt unabhängig davon, welche der Vertragsparteien kündigt, es sei denn, der Kunde kündigt aus wichtigem Grund und dies ist von InterNexum zu vertreten.
  5. Ausgleichsansprüche des Kunden im Zusammenhang der Beendigung des Vertrages sind ausgeschlossen.

7. Leistungsumfang und Lieferzeiten

  1. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Einzelvertrag und dessen Anlagen, den besonderen Geschäftsbedingungen, sonstigen Sondervereinbarungen oder der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Produkts.
  2. InterNexum ist berechtigt, seine Leistungen zu erweitern, dem technischen Fortschritt anzupassen und/ oder Verbesserungen vorzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anpassung erforderlich erscheint, um Missbrauch zu verhindern oder InterNexum aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Leistungsanpassung verpflichtet ist.
  3. Angaben zu Leistungs- und Lieferzeitpunkten verstehen sich als voraussichtliche Lieferzeiten. Sofern gesetzlich zulässig sind diese nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusage durch InterNexum verbindlich.
  4. Sollte der Auftrag nur partiell ausführbar sein, so akzeptiert der Kunde auch Teillieferungen.
  5. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von InterNexum nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Kunde berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung vom Vertrag zurückzutreten.
  6. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung auf Unvermögen eines Zulieferers von InterNexum, so können beide Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist.
  7. InterNexum ist dem Kunden gegenüber zu technischer Unterstützung (Support) nur im Rahmen des vertraglich Vereinbarten verpflichtet. Darüber hinaus werden dem Kunden keine kostenlosen Supportleistungen gewährt.
  8. InterNexum leistet keinen direkten Support für Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden.
  9. InterNexum leistet, wenn nicht ausdrücklich und schriftlich anders vereinbart, keinen Support für Produkte (z.B. Software) und/ oder Leistungen (z.B. Hosting) von Drittanbietern, auch wenn diese von InterNexum eingesetzt wird (z.B. Standardsoftware).

8. Zahlungs- und Lieferbedingungen

  1. Mit der Annahme eines Angebots, der Auftragsbestätigung oder Rechnung erkennt der Kunde die darin vereinbarten Zahlungs- und Lieferbedingungen verbindlich an.
  2. Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, sind wiederkehrende Pauschalentgelte (z.B. Domain-, Hosting-, Wartungsgebühren etc.) für die jeweilige Abrechnungsperiode im Voraus fällig. Sonstige Entgelte sind innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.
  3. InterNexum ist berechtigt, die Leistungserbringung und Durchführung von Aufträgen von der Leistung einer Vorauszahlung in Höhe des jeweils vollen vertraglichen Entgelts für den betreffenden Auftrag abhängig zu machen. Ein Erfüllungsanspruch des Kunden entsteht dabei erst mit vollständigem Eingang des fälligen Betrages.
  4. InterNexum ist berechtigt, die Rechnung per E-Mail an den Kunden zu senden bzw. diese dem Kunden online elektronisch zur Verfügung zu stellen. Die Rechnung gilt als erhalten, wenn diese an die aktuell hinterlegte E-Mail-Adresse des Kunden übersandt worden ist. Verlangt der Kunde die Zusendung einer Rechnung auf dem Briefpostweg, kann InterNexum hierfür ein angemessenes Entgelt verlangen.
  5. Einwände gegen die Rechnung von InterNexum kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach deren Zugang schriftlich geltend machen. Das Unterlassen rechtzeitiger Einwände gilt als Genehmigung.
  6. Der Kunde ist für die Sicherstellung des rechtzeitigen Eingangs aller anfallenden Entgelte bzw. für die Funktionsfähigkeit der gewählten Zahlungsart selbst verantwortlich.
  7. Geschuldete Entgelte sind durch Banküberweisung auf das von der InterNexum angegebene Konto zu begleichen. Alternativ kann InterNexum auch andere Zahlarten akzeptieren (z.B. Lastschrift, Paypal, Kreditkarten). Dies kann jedoch von dem Ergebnis einer Bonitätsprüfung des Kunden abhängig gemacht werden. Auch bei erteilter Einverständniserklärung behält sich InterNexum das Recht vor, bestimmte Zahlarten nicht oder künftig nicht mehr anzubieten. Sämtliche Bankgebühren bzw. Gebühren des Zahlungsverkehrs gehen ausdrücklich zu Lasten des Kunden.
  8. Ermächtigt der Kunde InterNexum, die von ihm zu leistenden Zahlungen durch Lastschrift von einem von ihm genannten Konto abzubuchen, ist er verpflichtet, für ausreichende Deckung des Kontos zu sorgen. Die Ermächtigung zum Einzug von Lastschriften erstreckt sich auf alle, auch nachträglich anfallenden Entgelte und Kaufpreise oder Provisionen und gilt für alle, auch nachträglich vom Kunden mitgeteilten Bankverbindungen. Wird die Abbuchung auf Veranlassung des Kunden rückabgewickelt, oder kann diese mangels Deckung nicht eingelöst werden, ist InterNexum berechtigt, die dadurch entstandenen Kosten (zum Beispiel Rücklastschriftgebühren) als Schaden geltend zu machen. Im Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung einer Lastschrift ermächtigt der Kunde seine Bank hiermit unwiderruflich, InterNexum oder einem beauftragten dessen Namen und die aktuelle Anschrift mitzuteilen. Eine Lastschriftstornierung oder Rückbelastung ist gemäß Ziffer 8(10) nicht fristverlängernd.
  9. InterNexum ist berechtigt, für jede berechtigte Zahlungserinnerung sowie für jede berechtigte Mahnung eine jeweils angemessene Bearbeitungsgebühr zu erheben. Die Höhe richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste, es sei denn, der Kunde weist nach, dass tatsächlich kein bzw. ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dies gilt gleichermaßen für jede zurückgegebene oder nicht eingelöste Lastschrift, welche nicht auf ein Fehlverhalten von InterNexum zurückzuführen ist.
  10. Der Kunde gerät auch ohne Mahnung automatisch in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung oder der Mitteilung, dass die Rechnung im Kundenbereich eingestellt worden ist, vollständig beglichen ist.
  11. InterNexum ist berechtigt, seine Dienste und Leistungsumfänge während des Verzuges einzuschränken oder ganz einzustellen. InterNexum ist mit Verzugseintritt insbesondere berechtigt, die gewährten Funktionsumfänge, auch für Domaineinstellungen, im Kundenaccount ganz oder teilweise zu unterbinden.
  12. Im Falle des Verzugs ist InterNexum berechtigt, den entstandenen Schaden geltend zu machen und Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Basiszinssatz gem. §247 BGB, bzw, bei Verbrauchern 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen.
  13. InterNexum ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist der InterNexum berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
  14. InterNexum behält sich das Recht vor, berechtigte Forderungen gegenüber Kunden an Dritte abzutreten.
  15. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu, dass er alle Rechte an Dienstleistungen verliert, sofern Zahlungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfolgen oder Zahlungen nachträglich zurückgefordert werden (z.B. Rücklastschrift).

9. Eigentumsvorbehalt, Minderung, Aufrechnung

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware oder die Dienstleistung Eigentum von InterNexum.
  2. Der Vergütungsanspruch von InterNexum bleibt auch dann unberührt, soweit Störungen der Qualität des Zugangs zum Internet und/oder des Datenverkehrs im Internet aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von sonstigen Ereignissen die InterNexum nicht zu vertreten hat (z.B. Ausfall von Kommunikationsnetzen) beruhen. Der Kunde kann keinesfalls Ansprüche (z.B. auf Rückvergütung) ableiten, sofern sich eine Störung nicht über einen längeren Zeitraum als zwei Werktage erstreckt. Bei erheblichen Beeinträchtigungen über einen wesentlichen Zeitraum (von mindestens 10 Tagen) ist der Kunde jedoch zur fristlosen Kündigung berechtigt.
  3. Gegen Ansprüche von InterNexum kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Mit Ausnahme des Rechts aus §320 BGB gilt dies entsprechend für eventuelle Leistungsverweigerungsrechte.
    Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten des Kunden aus anderen Ansprüchen sind ausgeschlossen.

10. Gewährleistung

  1. Generelle Garantien für eine erfolgreiche Leistung können nicht im Voraus abgegeben werden, und sind daher nicht verklagbar. Individualvereinbarungen hierzu sind schriftlich möglich.
  2. InterNexum hat während der Gewährleistungspflicht das Recht zur kostenlosen Nachbesserung, ist dazu aber nicht verpflichtet. Mängel werden von InterNexum entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Ein teilweiser oder vollständiger Austausch ist zulässig, aber nicht verpflichtend.
  3. Bekannt gewordene Leistungsstörungen wird InterNexum im Rahmen der vorhandenen technischen und betrieblichen Möglichkeiten umgehend beseitigen. Der Kunde ist verpflichtet, erkennbare Störungen unverzüglich schriftlich an InterNexum zu melden (Störungsmeldung).
  4. Sofern eine Störung der vereinbarten Leistungserbringung im Verantwortungsbereich der InterNexum vorliegt, muss der Kunde dies gegenüber InterNexum unverzüglich in Textform rügen, sofern dies für ihn erkennbar ist. Werden die vertraglich zugesicherten Leistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach berechtigter Rüge durch InterNexum nicht erbracht, ist der Kunde berechtigt, die laufenden Gebühren für den Zeitraum und in dem Umfang zu mindern, indem diese Leistungen nach Eingang der formgerechten Rüge nicht ordnungsgemäß erbracht wurden. Die dem Kunden gesetzlich zustehenden Leistungsverweigerungsrechte bleiben davon unberührt. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund steht dem Kunden zu, wenn der Kunde InterNexum schriftlich eine angemessene Nachfrist (i.d.R. mindestens 10 Tage) zur Erbringung der vereinbarten Leistungen gesetzt hat und diese Nachfrist erfolglos abgelaufen ist.
  5. InterNexum ist berechtigt, den Zugang zu den Leistungen zu beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes oder die Aufrechterhaltung der Netzintegrität dies erfordern. Dies gilt insbesondere auch zur Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes und für den Schutz der Software oder der gespeicherter Daten. InterNexum ist nicht verpflichtet, die Nutzung der Dienstleistung durch den Kunden auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen oder zu überwachen.

11. Haftung

  1. Für Schäden haftet InterNexum grundsätzlich nur dann, wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von InterNexum oder einem ihrer gesetzlichen Vertreter zurückzuführen ist. Dies gilt sowohl für vertragliche als auch für außervertragliche (deliktische) Ansprüche. Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf die Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (“Kardinalspflichten“) beschränkt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören, haftet InterNexum nicht.
  2. Für direkte oder indirekte Schäden und Kosten aller Art ist InterNexum gegenüber dem Kunden oder Dritten nicht regresspflichtig, sofern diese auf höhere Gewalt, Eingriffe von Regierung-und Verwaltungsbehörden, Streik, Aufruhr, Krieg, Naturkatastrophen, Knappheit an allgemeinen Telekommunikationsdiensten oder ähnliche Einflüsse zurückzuführen sind, auf die InterNexum keinen unmittelbaren Einfluss hat. Dieser Haftungsausschluss gilt gleichermaßen für Zulieferer und Partner der InterNexum, ICANN, sowie Registries, die bei der Erbringung der Dienstleistung eingeschaltet sind.
  3. Im Falle entgeltlicher Leistungen ist die Haftung von InterNexum auf den Betrag des vom Kunden jeweils zu entrichtenden Entgelts für eine jeweilige Leistung bzw. Leistungsperiode begrenzt. Im Falle unentgeltlicher Leistung ist die Haftung von InterNexum auf einen Höchstbetrag von EUR 25,00 im Einzelfall und insgesamt EUR 75,00 begrenzt. In jedem anderen Fall ist die Haftung von InterNexum auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen des Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss.
  4. Im Übrigen wird die Höhe der Haftung für Vermögensschäden auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden beschränkt.
  5. Ungeachtet des Klageanspruchs ist die Gesamthaftung von InterNexum maximal auf die in diesem Zusammenhang bezahlten Entgelte begrenzt.
  6. Es besteht keine Haftung von InterNexum für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Strafschäden, entgangenen Gewinn, indirekte oder sonstige Schäden. InterNexum haftet insbesondere nicht für Schäden aufgrund von Datenverlusten, Schädigung des Firmenwerts, der Reputation oder des Unternehmens, finanzielle Schäden, entgangener Gewinn oder entgangene Geschäftschancen. Dieser Haftungsausschluss gilt gleichermaßen für direkte oder indirekte Schäden, die aufgrund von durch InterNexum auf Webseiten bereitgestellten Informationen entstehen.
  7. Die Haftung von InterNexum hinsichtlich unbefugter Zugriffe auf Server und Datenbanken ist generell auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt.
  8. InterNexum haftet nicht für Störungen und Ausfälle, die außerhalb des Einflussbereiches von InterNexum liegen, es sei denn, diese Ausfälle sind dort durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von InterNexum verursacht worden.
  9. Beruht die Haftung von InterNexum auf einem Ereignis das von einem Dritten verursacht wurde, so ist die Haftung von InterNexum im gleichen Umfang eingeschränkt, wie der Dritte InterNexum gegenüber haftet, es sei denn, InterNexum ist Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen.
  10. Für die korrekte Funktion von Infrastrukturen und Übertragungswegen des Internets oder darüber übermittelte Informationen kann InterNexum, soweit diese nicht im Verantwortungsbereich von InterNexum liegen, keine Haftung übernehmen. Auch im Übrigen haftet InterNexum nicht für Nutzungsausfälle, die außerhalb ihres Verantwortungsbereichs durch Dritte verschuldet wurden.
  11. InterNexum übernimmt keine Haftung dafür, wenn Domainnamen ihrer Kunden oder Reseller, gegen gesetzliche Bestimmungen, Rechte Dritter und/ oder die guten Sitten verstoßen. Dies gilt gleichermaßen für die Inhalte der Domains und/ oder Internetpräsenzen von Kunden oder Resellern der InterNexum. Insbesondere ist InterNexum nicht verpflichtet, Domains oder Internetpräsenzen von Kunden oder Resellern auf eventuelle Rechtsverstöße zu prüfen. InterNexum ist jedoch berechtigt, sofern sie über Rechtsverstöße oder rechtswidrige Inhalte Kenntnis erlangt, die entsprechende Internetseite bzw. Domain auf Kosten des Kunden zu sperren und vom Netz zu trennen. Dies gilt gleichermaßen für Fälle, in denen dem Kunden kein schuldhafter Pflichtverstoß angelastet werden kann. InterNexum wird den Kunden von einer solchen Maßnahme schnellstmöglich unterrichten.
  12. Die von InterNexum betriebenen Webseiten beinhalten Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalt InterNexum keinen Einfluss hat. Daher übernimmt InterNexum keine Haftung für Verlinkungen, auf die InterNexum direkt oder indirekt verweist.
  13. Für Inhalte oder Programme (Software) von Dritten und für daraus gegebenenfalls entstehende Schäden gleich welcher Art haftet InterNexum nicht. Dies gilt insbesondere wenn diese im Internet verbreitet werden und auch für Software von Dritten, die InterNexum zum Einsatz bringt (z.B. Standardsoftware, Betriebssystem). In jedem Fall ist ausschließlich der Kunde für von ihm verwendete Software, einschließlich deren Lizenzierung verantwortlich.
  14. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. Haftungsbegrenzungen gelten für jede Haftung einschließlich Verzug, Unmöglichkeit oder Verschulden bei Vertragsschluss, positiver Vertragsverletzung, schuldhafter Verletzung von Gewährleistungspflichten und unerlaubter Handlung.
  15. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen von InterNexum.
  16. Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

12. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

  1. Der Kunde ist verpflichtet, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die besonderen Geschäftsbedingungen sowie die betreffenden Individualverträge und Anhänge einzusehen und abzuspeichern.
  2. Der Kunde bestätigt mit seiner Beauftragung oder durch die aktive Nutzung einer Leistung von InterNexum dass er berechtigt ist im eigenen Namen oder als ordentlich Bevollmächtigter seines Unternehmens oder seiner Organisation verbindlich Rechtsgeschäfte (Bestellungen) zu tätigen und dass er allen Vertragsbedingungen und Geschäftsbedingungen in allen Teilen zustimmt.
  3. Der Kunde ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Unterlässt der Kunde wichtige für die Vertragserfüllung notwendige Angaben oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann InterNexum, soweit ein Vertrag zustande gekommen ist, vom Vertrag zurücktreten. Sollte es sich um Dienstleistungen handeln, welche bereits ganz oder teilweise erfüllt wurden, werden die Kosten zur Auffindung (z.B. durch Dienstleister oder Behörden) dem Kunden auferlegt.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, seine bei InterNexum hinterlegten Kontaktdaten stets vollständig und korrekt zu halten und Änderungen insbesondere seines Namens, seiner Firma, seines Wohn-oder Geschäftssitzes bzw seiner Rechnungsanschrift sowie seiner Rechtsform InterNexum unverzüglich mitzuteilen. InterNexum ist jederzeit berechtigt, die hinterlegten Daten zu prüfen, entsprechende Nachweise einzufordern und das Konto des Kunden im Falle inkorrekter oder unvollständiger Daten zu sperren.
  5. Der Kunde ist ausdrücklich einverstanden, dass InterNexum wichtige Mitteilungen an seine im Kundenkonto hinterlegte E-Mail-Adresse elektronisch übermittelt. Der Kunde ist verpflichtet diese E-Mail-Adresse regelmäßig abzurufen und Änderungen der E-Mail-Adresse unverzüglich an InterNexum mitzuteilen. InterNexum ist nicht dafür verantwortlich, dass eine an die E-Mail-Adresse des Kunden versandte Mitteilung von diesem nicht empfangen werden kann oder nicht zur Kenntnis genommen wird.
  6. Der Kunde erklärt sein Einverständnis, dass InterNexum E-Mails zu Informations- und Marketingzwecken in zumutbaren Umfang an die E-Mailadressen des Kunden versendet.
  7. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Produkte und Dienstleistungen der InterNexum nicht rechtsmissbräuchlich zu nutzen, insbesondere ist es ihm untersagt, in diesem Zusammenhang Handlungen zu vollziehen, oder vollziehen zu lassen, durch die gegen gesetzliche Bestimmungen, Persönlichkeitsrechte Dritter, Schutzrechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen wird. Der Kunde ist dafür allein verantwortlich, dass die von ihm im Rahmen des Vertrages in das Netz eingebrachten Daten oder von ihm gewählten Adressenbezeichnungen (Domains, E-Mailadressen) nicht gegen gesetzliche Verbote, die Rechte Dritter oder die guten Sitten verstoßen.
  8. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Produkte und Dienstleistungen der InterNexum sachgerecht zu nutzen und keine übermäßige Belastung der Netze und Ressourcen zu verursachen. Insbesondere ist es untersagt, E-Mails zu versenden, ohne das ausdrückliche vorherige Einverständnis des jeweiligen Empfängers einzuholen. (Spamverbot)
  9. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die anerkannten Grundsätze zur Datensicherheit einzuhalten, insbesondere die von InterNexum zum Zwecke des Zugangs zu deren Diensten erhaltene Zugangskennungen und Passwörter sowie anderen Zugangssicherungen streng geheim zu halten und vor dem Zugriff oder Gebrauch Dritter zu schützen. Alle Erklärungen, die unter Verwendung der kundenspezifischen Zugangskennung abgegeben werden, gelten als durch den Kunden erfolgt. Erlangt der Kunde Kenntnis darüber, dass unbefugten Dritten Zugangsinformationen oder persönliche Kennwörter bekannt geworden sind, ist der Kunde verpflichtet, InterNexum unverzüglich darüber zu informieren. Aus Sicherheitsgründen ist das persönliche Kennwort regelmäßig zu ändern. Im Falle der wiederholten Eingabe eines falschen persönlichen Kennworts oder bei Verdacht der unberechtigten Nutzung durch Dritte ist InterNexum berechtigt, den Systemzugang für den betreffenden Account zu sperren. Über die erfolgte Sperrung des Zugangs wird InterNexum den Kunden schnellstmöglich informieren. Der Kunde haftet für die unbefugte oder/ und missbräuchliche Nutzung von Passwörtern, Zugangskennungen und anderen Zugangssicherungen. Darüber hinaus hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass er keine Daten überträgt, die das ordnungsgemäße Funktionieren der technischen Einrichtungen von InterNexum und/ oder Dritten beeinträchtigen können. Zudem hat der Kunde seine eigenen technischen Einrichtungen und Datenbestände gegen schadenstiftende Daten von außen durch angemessene Sicherheitsmaßnahmen zu schützen und insbesondere ausreichende Schutzvorkehrungen gegen Schadsoftware (z.B. Computerviren) und insbesondere deren Verbreitung, zu ergreifen.
  10. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die aktuellen datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
  11. Im Rahmen seiner Möglichkeiten überprüft der Kunde die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen von InterNexum.
  12. Der Kunde ist dazu verpflichtet, erkannte Schäden oder erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen sowie die Beseitigung der Störung erleichtern und beschleunigen.
  13. Der Kunde ist dazu verpflichtet, die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen, soweit diese gegenwärtig oder künftig für die Nutzung der Dienste von InterNexum erforderlich sein sollte.
  14. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die für die Nutzung der Dienste von InterNexum erforderliche funktionsfähige technische Infrastruktur bereitzustellen (z.B. Hardware, Software, Browser, Internetverbindung etc.). Soweit vertraglich keine abweichende Regelung vereinbart wurde, ist der Kunde außerdem für die allgemeine Administration der von InterNexum bereitgestellten Dienste und Leistungen verantwortlich.
  15. Der Kunde ist dazu verpflichtet, alle Personen, denen der Kunde eine Nutzung der Dienste von InterNexum ermöglicht, in geeigneter Weise auf die Einhaltung der Pflichten hinzuweisen sowie die Erfüllung aller anwendbaren gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen sicherzustellen.
  16. Die Pflichten und Obliegenheiten des Kunden gelten für seine Erfüllungsgehilfen gleichermaßen. Der Kunde haftet dafür gegenüber InterNexum.

13. Pflichtverletzung

  1. Falls der Kunde eine Verletzung der ihm gemäß Ziffer 12 dieser AGB auferlegten Pflichten zu vertreten hat, ist er – neben der Unterlassung des weiteren Verstoßes – zum Ersatz des InterNexum aus der Pflichtverletzung entstandenen und noch entstehenden Schadens sowie den diesbezüglichen Aufwendungen für deren Beseitigung verpflichtet. Zusätzlich ist InterNexum berechtigt, eine angemessene Vertragsstrafe, die von InterNexum nach billigem Ermessen zu beziffern ist, geltend zu machen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass ein Schaden tatsächlich nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Sonstige Ansprüche von InterNexum (z.B. Sperrung, außerordentliche Kündigung) bleiben davon unberührt.
  2. Werden InterNexum konkrete Hinweise bekannt, dass ein Verstoß gegen die Pflichten des Kunden vorliegt, so ist InterNexum berechtigt, nach ihrer Wahl die Leistungserbringung ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen, bis der Verstoß beseitigt bzw. der Verdacht ausgeräumt ist.
  3. Bei einer erheblichen oder vorsätzlichen oder wiederholten Verletzung der Pflichten des Kunden (insbesondere Verletzung Rechte Dritter, Verzug, Spam), ist InterNexum berechtigt, den betreffenden Account auf Kosten des Kunden zu sperren, die dazugehörigen Internetpräsenzen und Domains zu dekonnektieren und vom Netz zu nehmen sowie die zum Kundenaccount gehörenden Domains an die jeweilige Vergabestelle (das jeweilige NIC) zurückzugeben bzw. zu löschen oder/ und das Vertragsverhältnis entsprechend §314 BGB fristlos zu kündigen.
  4. Vor dem Hintergrund der sie selbsttreffenden Haftungsfolgen behält sich InterNexum im Übrigen das Recht vor, diskriminierende, beleidigende oder in sonstiger Weise rechtlich bedenkliche Inhalte zu löschen oder die betreffende Internetseite auf Kosten des Kunden dauerhaft zu sperren bzw. die betreffende Domain zu dekonnektieren an die jeweilige Vergabestelle (NIC) zurückzugeben oder zu löschen. Soweit die Bereitstellung von Webspeicherplatz Vertragsgegenstand ist (z.B.: dedizierte/ virtuelle Server, Webhosting), behält sich InterNexum das Recht vor, diesen dauerhaft vom Netz zu trennen.
  5. InterNexum wird den Kunden vor dem Ergreifen einer der vorgenannten Maßnahmen auf dessen Pflichtverletzung hinweisen und ihm eine angemessene Frist zu deren Beseitigung setzen. Sollte eine solche Fristsetzung aufgrund der Schwere des Pflichtverstoßes für InterNexum nicht zumutbar sein, darf sie die jeweilige Maßnahme mit sofortiger Wirkung durchführen und wird den Kunden unverzüglich davon unterrichten. InterNexum wird den Kunden entsprechend darüber informieren, soweit die Sperrung einer Internetseite oder Domain aufgrund behördlicher Anordnung gegenüber InterNexum erfolgt.
  6. Im Falle einer durch InterNexum vertragsgemäß durchgeführten Sperrung bleibt der Kunde gegenüber InterNexum hinsichtlich der vereinbarten Entgelte weiterhin leistungspflichtig. Bis zur vollständigen Befriedigung aller Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden, ist InterNexum zudem berechtigt, ein Zurückbehaltungsrecht gemäß §273 BGB bzw. § 320 BGB an den Domainnamen des Kunden geltend zu machen, solange nicht sämtliche Zahlungsansprüche durch den Kunden befriedigt sind. Davon unberührt bleibt InterNexum die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges vorbehalten.
  7. Tritt der Kunde als Wiederverkäufer/Reseller auf, gelten die vorstehenden Regelungen gleichermaßen für Accounts, Internetpräsenzen und Domains seiner Endkunden.

14. Freistellung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, InterNexum, Zulieferer sowie alle Personen und Unternehmen, die bei der Erbringung der Dienstleistung mitwirken, von allen etwaigen Ansprüchen, Forderungen, Verbindlichkeiten und/ oder Kosten freizustellen, die auf einer rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Nutzung der Dienstleistung, eines von ihm registrierten Domainnamens, den darauf eingestellten Inhalten oder auf inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsrechtsverletzungen.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, InterNexum sämtliche auf Verstößen gegen diese Geschäftsbedingungen beruhenden Schäden und Kosten zu ersetzen und stellt InterNexum von allen auf seiner Nutzung der Dienstleistungen beruhenden Ansprüchen Dritter frei (einschließlich Gerichts-und Anwaltskosten für die Verteidigung gegen die Ansprüche).
  3. Im Falle der von InterNexum genehmigten Nutzungsüberlassung oder des Weiterverkaufs der Produkte und Dienstleistungen von InterNexum an Dritte (Reseller) haftet der Kunde vollumfänglich für alle Schäden und stellt InterNexum von sämtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund eines Verstoßes gegen die Vertragsbedingungen durch den Dritten entstehen.

15. Datenspeicherung/ Datensicherheit/ Datenschutz

  1. InterNexum weist (gem. BDSG) darauf hin, dass im Rahmen der Vertragsdurchführung auch personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift) gespeichert und an der Vertragsdurchführung beteiligte Dritte weitergeleitet werden. Bei Domainregistrierungen schließt dies zur Identifizierung des Inhabers der Domain auch die Veröffentlichung in frei zugänglichen sog. Whois-Datenbanken ein.
  2. InterNexum ist berechtigt, die gespeicherten Daten, insbesondere auch personengebundene Daten im Falle polizeilicher oder behördlicher Anfragen an diese weiterzugeben. Dies gilt gleichermaßen bei glaubhaft gemachten Rechtsverletzungen für die Weitergabe an berechtigte Interessenten.
  3. InterNexum weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz, nach dem derzeitigen Stand der Technik bei Datenübertragung in offenen Netzen, wie dem Internet, nicht umfassend gewährleistet werden kann. Aufgrund der Struktur des Internets ist es möglich, dass andere Teilnehmer, die nicht im Verantwortungsbereich von InterNexum liegen, technisch in der Lage sind, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen, den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren und unberechtigt an sensible Daten gelangen. Der Kunde wird vorsorglich darauf hingewiesen, dass unverschlüsselt über das Internet übertragene Daten nicht sicher sind und von Dritten zur Kenntnis genommen und verändert werden können. InterNexum rät deshalb von einer unverschlüsselten Übertragung von personenbezogenen oder anderen geheimhaltungsbedürftigen Daten ab. Zudem ist es möglich, dass eine Nachricht, die den Geltungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. den EU-Datenraum („safe-harbor“) aufgrund ihrer Adressierung nicht verlassen sollte, diesen trotzdem verlässt. Der Kunde trägt daher das Risiko, dass Daten im Übertragungsweg des Internet möglicherweise ausgewertet oder abgehört werden können.
  4. InterNexum ist berechtigt, alle zur Abrechnung erforderlichen Daten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben dauerhaft zu speichern.
  5. InterNexum ist berechtigt, die Daten der Kunden zur Verbesserung des Angebots an die Bedürfnisse der Kunden sowie zur Beratung zu verarbeiten und zu nutzen.
  6. Der Kunde hat das Recht, jederzeit unentgeltlich Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten einzuholen.
  7. Wird der Kunde als Reseller tätig, so ist dieser allein dafür verantwortlich, dass die Übermittlung von Daten der Endkunden in Übereinstimmung mit datenschutzrechtlichen Vorgaben erfolgt.

16. Geheimhaltung

  1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche ihnen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zugänglich werdende vertraulichen Informationen, insbesondere solche, die beispielsweise als vertraulich bezeichnet werden oder nach sonstigen Umständen als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis zu werten sind, unbefristet geheim zu halten und - soweit dies nicht zur Erreichung des Vertragszwecks geboten ist - weder aufzuzeichnen noch weiterzugeben oder sonst zu verwerten. Insbesondere technische Aspekte und alle sonstigen der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Informationen (z.B. Inhalte und Informationen und Darstellungen in passwortgeschützten Kundenbereichen) sind vertraulich zu behandeln.
  2. Durch geeignete vertragliche Abreden mit Arbeitnehmern und/oder sonstigen Beauftragten wird weiter sichergestellt, dass auch diese - ebenfalls unbefristet - jede Weitergabe oder sonstige unbefugte Verwendung solcher vertraulicher Informationen unterlassen.
  3. Die Geheimhaltung schließt auch ein, dass verhindert wird, dass Unbefugte Zugang zu den Informationen erhalten und die erhaltenen vertraulichen Informationen ebenso schützen, wie sie es bei eigenen vertraulichen Informationen handhaben.
  4. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus für einen Zeitraum von 5 Jahren am Vertragsende fort.

17. Schlussbestimmungen

  1. Für die von InterNexum auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche - gleich welcher Art - gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen vom einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
  2. Erfüllungsort, Leistungsort ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, der Sitz von InterNexum.
  3. Für sämtliche, sich aus dem Vertragsverhältnis ergebende Streitigkeiten ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Dachau. InterNexum kann auch im Gerichtsstand des Kunden Klage erheben. Dies gilt gleichermaßen für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.
  4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, sind zu ihrer Wirksamkeit schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt auch für eine Abänderung des Formerfordernisses.
  5. Eine Übertragung der Rechte, Ansprüche oder/ und Pflichten des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis auf einen Dritten ist ausgeschlossen, es sei denn InterNexum stimmt dieser Übertragung schriftlich zu.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Alle wegen eines rechtlichen Fehlers oder wegen Ungültigkeit nicht anwendbare Klauseln, sollen soweit möglich durch Klauseln ersetzt werden, die rechtlichen Bestand haben und die der ursprünglichen wirtschaftlichen Absicht am ehesten entsprechen und die von den Parteien bei Kenntnis der Unwirksamkeit bei Vertragsschluss vereinbart worden wäre. Soweit rechtlich zulässig, erfolgt der Ersatz der Klausel im vorstehend beschriebenen Umfang durch InterNexum.
  7. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind in deutscher und englischer Sprache verfügbar. Rechtsverbindlich ist die deutsche Fassung.

Görlitz, Januar 2016


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